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Ergebnis des Volksentscheids vom 27.04.2008 :

Wahlkreis


Jetzt haben wir also den Volksentscheid, den allerersten in Berlin, erfolgreich durchgeführt.
Die Beteiligten absolvieren seit gestern langatmige Zahlenakrobatik, so dass auch der Verlierer sich als Sieger darstellen kann.
Nüchtern betrachtet haben bei uns in Reinickendorf, bei einer Wahlbeteiligung von etwa 43% ingesamt 77% der Abstimmenden für die Aufrechterhaltung von Tempelhof gestimmt, das sind gerade mal 33% der Stimmberechtigten. Also sind 67% der Stimmberechtigten nicht für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs gewesen.
Das kann man auch bei aller Akrobatik nicht als Sieg der Befürworter bezeichnen.

Aber auch die Gegner können sich nicht mit einem Sieg brüsten, denn 57% unserer Bürger haben mit ihrem Fernbleiben von den Abstimmungsurnen zum Ausdruck gebracht, dass sie es ablehnen, bei diesem "Volksentscheid" mitzuwirken.

Bei diesem Volksbegehren hat sich gezeigt, dass die Regelung in der Verfassung gegen Missbrauch nicht geschützt ist. Deswegen sollte Art 62 Absatz 2 durch einen Satz 2 erweitert werden:
Weiterhin sind Volksbegehren unzulässig, wenn ihre Erfüllung unmöglich ist, oder wenn sie die Nichterfüllung von gesetzlichen, rechtskräftig festgestellten oder vertraglichen Verpflichtungen zum Inhalt haben.
Darüber sollte man bis zum nächsten Volksbegehren nachdenken.

Leider ist zu erwarten, dass die politischen Initiatoren und Betreiber bei der zukünftigen Stilllegung des Flughafens Tegel dieses Schelmenstück wiederholen und sich nicht von der Überlegung abhalten lassen werden, dass sie das verfassungsmäßige Recht der Berliner Bürger, sich direkt in die Politik ihres Landes einzuschalten, in Verruf bringen.

Anm.: Deswegen wird dieser Artikel nicht turnusmäßig gelöscht.

 

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